Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Besondere Hinweise
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).“
Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
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1. Allgemeines | |
| 1.1 | Allen unseren Geschäften liegen ausschliesslich unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zugrunde. Sie gelten, soweit der Besteller und wir nicht besondere Vereinbarungen schriftlich treffen. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit seiner Bestellung erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen und ferner an, dass wir ihn hierauf ausdrücklich hingewiesen und ihm die Möglichkeit verschafft haben, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. |
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| 1.2 | Wir sind berechtigt, von einem zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse höherer Gewalt eintreten, unbefriedigende Auskünfte über den Besteller eingehen oder sich nach Auftragsbestätigung oder Lieferung nach unserem Ermessen Zweifel an der Bonität des Bestellers ergeben. |
2. Angebote und Bestellungen | |
| 2.1 | Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. |
| 2.2 | Kaufverträge kommen grundsätzlich erst auf die Bestellung des Bestellers hin durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Unsere Rechnungen gelten, wenn vorher keine besondere Auftragsbestätigung erteilt ist, als Auftragsbestätigung. Spätestens kommen die Kaufverträge durch Auslieferung aller oder eines Teils der bestellten Waren an den Besteller zustande. |
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| 2.3 | Mündliche, fernmündliche, telegrafische oder electronische (per Internet) Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich, fernschriftlich oder per Email bestätigt werden. |
3. Lieferung | |
| 3.1 | Von uns angegebene Lieferzeit sind eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen hat. Halten wir einen Liefertermin nicht ein, so kann uns der Besteller, falls nicht höhere Gewalt vorliegt, eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. |
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| 3.2 | Bei höherer Gewalt kann der Besteller uns die Nachfrist erst nach ihrem Wegfall setzen. Auch verlängern Ereignisse, die höhere Gewalt darstellen, die Lieferzeit entsprechend. |
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| 3.3 | Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen jeder Art, Stockungen der An- und Ablieferungen, und zwar auch soweit solche Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. |
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| 3.4 | Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzuge, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. |
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| 3.5 | Schadensersatzansprüche des Kunden, auch welchen Rechtsgründen auch immer (z.B. wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung etc.) sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. |
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| 3.6 | Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über. |
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| 3.7 | Teillieferungen sind uns gestattet. Sie gelten als in sich abgeschlossene Geschäfte und können entsprechend fakturiert werden. |
4. Preise und Zahlung | |
| 4.1 | Die Preise gelten rein netto Kasse, falls nicht gesondert vereinbart und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir behalten uns jedoch vor, Lieferungen auch von sofortiger Zahlung abhängig zu machen. |
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| 4.2 | Die Transport- und etwaige Versicherungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. |
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| 4.3 | Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns etwa entstehenden Mehrkosten zu berechnen. |
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| 4.4 | Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% für das Jahr über dem jeweiligen geltenden Diskontsatz für Handelswechsel berechnet, mindestens jedoch 6%. |
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| 4.5 | Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die handelsüblichen Diskont- und Einzugsspesen. |
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| 4.6 | Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäss eingelöst wird oder Umstände beim Kunden eintreten, die nach unserer Auffassung das Gewähren eines Zahlungszieles nicht mehr rechtfertigen, sind wir berechtigt, die gesamte Forderung sofort einzuziehen. |
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| 4.7 | Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. |
5. Gewährleistung | |
| 5.1 | Etwaige Transportschäden an von uns gelieferten Waren sind gegenüber dem Frachtführer sofort geltend zu machen. Die Beweise hierfür sind - evtl. mit Hilfe eines Sachverständigen - zu sichern. |
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| 5.2 | Der Kunde hat unsere Lieferungen nach Empfang unverzüglich auf ihre Ordnungsmässigkeit hin zu untersuchen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige offensichtliche Mängel können nur binnen 10 Tage nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten ab Empfang geltend zu machen. |
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| 5.3 | Beanstandete Waren sind uns auf Verlangen zur Prüfung zurückzusenden. Wenn die Prüfung ergibt, dass Material- oder Fabrikationsfehler vorliegen, leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen eine Gutschrift. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein und sollten wir die Erteilung einer Gutschrift verweigern, kann der Besteller Wandlung oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auch für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Von unserer Gewährleistung sind diejenigen Teile ausgeschlossen, deren normale Lebenserwartung aufgrund ihrer Funktion niedriger ist als die gesetzliche Garantiezeit. |
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| 5.4 | Eingriffe oder Änderungen an von uns gelieferten Waren von anderer Seite sowie durch falsche Benutzung entstehende Mängel unterliegen keiner Gewährleistung. |
6. Eigentumsvorbehalt | |
| 6.1 | Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller unserer - auch künftiger - Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. |
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| 6.2 | Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb und ausschliesslich unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräussern. |
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| 6.3 | Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne oder alle unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. |
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| 6.4 | Für den Fall der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware, ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt der Kunde bereits jetzt seine hieraus entstehenden zukünftigen Ansprüche gegen den Erwerber und alle sonstigen zahlungspflichtigen Dritten ( auch gegen die Versicherer ) an uns im voraus ab, und wir nehmen die Abtretung an. Wird unsere Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräussert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Ware. Entsprechendes gilt für den Umfang der Abtretung einer etwa bestehenden Kontokorrentforderung des Kunden gegenüber seinem Abnehmer. Der Kunde verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Forderungen Auskunft zu erteilen. |
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| 6.5 | Der Kunde kann die uns abgetretenen Forderungen zunächst einziehen und hat den Erlös an uns abzuführen. Wir sind berechtigt, dem Dritten gegenüber die Abtretung jederzeit offenzulegen und die Zahlung an uns zu fordern. Auf unser Verlangen hin muss der Kunde die Abtretung dem Dritten mitteilen und uns aller zur Geltendmachung der Forderungen notwendigen Aufstellungen und Unterlagen übergeben. |
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| 6.6 | Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an seiner Zahlungsfähigkeit ( z.B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Stellung eines Vergleichs- oder Konkursantrages ), können wir die Weiterveräusserung oder den Gebrauch der Vorbehaltsware untersagen und diese wieder in Besitz nehmen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir zu diesem Zweck seine Lager- und Geschäftsräume betreten. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären, das gleiche gilt für eine Pfändung der Vorbehaltsware durch uns. In gleicher weise erlischt die Befugnis des Kunden zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung. |
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| 6.7 | Übersteigt der Wert der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und der uns abgetretenen Forderungen den Betrag, der 120% des Gesamtbetrages unserer Forderung gegenüber dem Kunden entspricht, so sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl so viele Forderungen und/oder Vorbehaltsware freizugeben, dass unsere Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer Forderungen nicht übersteigen. |
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| 6.8 | Der Kunde ist verpflichtet, uns über etwaige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die uns abgetretenen Forderungen, z.B. durch Pfändungen, unverzüglich Kenntnis zu geben. Sofern durch den Zugriff Dritter Schäden an der Vorbehaltsware entstehen, hat uns der Kunde diese zu ersetzen. Ebenso hat er alle Kosten unserer Interventionen zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu tragen. |
| 7. Retouren | |
| 7.1 | Eine Rücksendung von uns ordnungsgemäss- und bestellungsgemäss gelieferter Waren berührt den Bestand und die Höhe unserer Kaufpreisforderung nicht, es sei denn, wir haben der Warenrücksendung zuvor schriftlich zugestimmt. In diesem falle wird dem Kunden für die Retouren Gutschrift erteilt. Leuchtmittel werden generell nicht zurückgenommen - es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart worden - in diesem Fall muß der Lieferschein einen entsprechenden Vermerk tragen. |
8. Kennzeichnung | |
| 8.1 | Eine Bearbeitung und/oder Veränderung unserer Waren sowie das Entfernen unserer Typenschilder oder sonstiger von uns bzw. unserem Zulieferer angebrachter Kennzeichnungen oder Ursprungszeichen sowie das Anbringen anderer Typenschilder oder sonstiger Zeichen, die als Ursprungszeichen unseres Kunden angesehen werden könnten, sind nicht zulässig. |
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand | |
| 9.1 | Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz. |
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| 9.2 | Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit Kunden, die Vollkaufleute sind, einschliesslich für Wechsel- und Scheckforderungen, ist Kahl ausschliesslicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. |
10. Auslandsgeschäfte | |
| 10.1 | Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Für unsere Verträge mit unseren Kunden gilt ausschliesslich das deutsche Recht. |
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| 10.2 | Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 ist ausgeschlossen. |
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DESIGNPOINT MEGA LICHT GmbH | |